Privat genutzte Fotovoltaikanlage
Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass auch private Hausbesitzer steuerlich zum Unternehmer werden, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage ergeben sich folgende steuerliche Fragen, die das Bayerische Landesamt für Steuern auf seinen Internetseiten anspricht:
Was ist nach der Installation der Anlage veranlasst?
Was muss ich bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beachten?
Option zur Regelbesteuerung
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Umsatzsteuererklärung
Was muss ich bei der Einkommensteuer beachten?
Totalgewinnprognose
Ermittlung der Einkünfte
Einkommensteuererklärung
Kann ich die Erklärungen auch elektronisch übersenden?
Weitere Informationen
Noch Fragen?
Fundstelle: Bayerisches Landesamt für Steuern v. 7.12.2009, www.finanzamt.bayern.de
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