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Steuertipp

Privat genutzte Fotovoltaikanlage

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass auch private Hausbesitzer steuerlich zum Unternehmer werden, wenn sie eine Fotovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Mit dem Betrieb einer Fotovoltaikanlage ergeben sich folgende steuerliche Fragen, die das Bayerische Landesamt für Steuern auf seinen Internetseiten anspricht:

  • Was ist nach der Installation der Anlage veranlasst?

  • Was muss ich bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) beachten?

  • Option zur Regelbesteuerung

  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen

  • Umsatzsteuererklärung

  • Was muss ich bei der Einkommensteuer beachten?

  • Totalgewinnprognose

  • Ermittlung der Einkünfte

  • Einkommensteuererklärung

  • Kann ich die Erklärungen auch elektronisch übersenden?

  • Weitere Informationen

  • Noch Fragen?

Fundstelle: Bayerisches Landesamt für Steuern v. 7.12.2009, www.finanzamt.bayern.de

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