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Steuertipp

Private Umzugskosten

Umzugskosten sind als Werbungkosten abziehbar, soweit sie beruflich veranlasst sind. Was viele nicht wissen: Auch für private Umzugskosten gibt es eine Steuerermäßigung!

Die von einem Umzugsunternehmen durchgeführten Umzüge für Privatpersonen gehören zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Für diese Aufwendungen wird eine Steuerermäßigung von 20 % der Umzugskosten bis zu 3.000 Euro gewährt. Die Steuerermäßigung beträgt daher höchstens 600 Euro.

Wichtig ist, dass die Umzugsfirma eine Rechnung ausstellt und diese nicht bar bezahlt wird, sondern per Überweisung oder EC-Cash. Kosten, die von "Freundschaftsdiensten" herrühren, bleiben allerdings unberücksichtigt.

Fundstelle: § 35a Abs. 2 EStG

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