Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Handwerker & Haushaltshilfen
  4. Putzfrau im Privathaushalt
Steuertipp

Putzfrau im Privathaushalt

Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt bietet sich eine Beschäftigung im Rahmen eines 400-Euro-Jobs an. Das kostet wenig Aufwand.

Informieren Sie sich auf der Internetseite der Minijob-Zentrale. Dort steht ein „Haushaltsscheck“ bereit. Die Zentrale zieht dann die zu entrichtenden Pauschalabgaben von Ihrem Konto ein. Das sind 10 % Sozialversicherung, 2 % Pauschalsteuer, 1,6 % gesetzliche Unfallversicherung und 0,1 % Umlage.

Tipp: Berechnen Sie den Lohn so, dass in Wirklichkeit Ihre Putzfrau mit der Pauschalsteuer belastet wird!

Fundstelle: § 40a Abs. 2 EStG und www.minijob-zentrale.de

Kommentare zu Putzfrau im Privathaushalt

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Putzfrau im Privathaushalt" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.