Reisekosten als Werbungskosten absetzen
Bei beruflicher Veranlassung können Sie Reisekosten in Form von Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und sonstigen Reisenebenkosten geltend machen.
Das gilt vor allem für Seminare, Kurse und Lehrgänge, deren Kosten als Fortbildungskosten abziehbar sind.
Als Fahrtkosten können Sie für Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 €/gefahrenen Kilometer ansetzen, sofern Sie keine höheren Kilometerkosten durch Einzelnachweis dokumentieren. Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Taxi müssen Sie dem Finanzamt durch entsprechende Belege nachweisen.
Wenn Sie dienstlich/beruflich unterwegs sind, können Sie Ihre Verpflegungsmehraufwendungen in Form von Verpflegungspauschalen von der Steuer absetzen. Maßgebend ist, wie lange Sie von Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend sind. Sie können folgende Beträge ansetzen:
| Abwesenheit | Pauschbetrag |
| ab 24 Stunden | 24 € |
| mehr als 14 und bis 24 Stunden | 12 € |
| mehr als 8 und bis 14 Stunden | 6 € |
| weniger als 8 Stunden | 0 € |
Hinweis: Diese Pauschbeträge sind verbindlich, höhere Aufwendungen können Sie auch dann nicht geltend machen, wenn Sie sie einzeln nachweisen. Daher bringt es Ihnen nichts, wenn Sie unterwegs fleißig Restaurantrechnungen sammeln, sofern Sie nicht fremde Personen oder Geschäftspartner bewirtet haben.
Fundstelle: § 9 EStG; R 9.2, R 9.5 LStR
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Kommentare zu Reisekosten als Werbungskosten absetzen
Re: Reisekosten als Werbungskosten absetzen
Kommentar von hbf-pkrm@gmx.net am 03.05.2010 um 22:43 Uhr
In welcher Form sind Reisekostenerstattungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen?