Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Arbeitnehmer & Angestellte
  4. Reisekosten als Werbungskosten absetzen
Steuertipp

Reisekosten als Werbungskosten absetzen

Bei beruflicher Veranlassung können Sie Reisekosten in Form von Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen und sonstigen Reisenebenkosten geltend machen.

Das gilt vor allem für Seminare, Kurse und Lehrgänge, deren Kosten als Fortbildungskosten abziehbar sind.

Als Fahrtkosten können Sie für Fahrten mit dem eigenen Pkw 0,30 €/gefahrenen Kilometer ansetzen, sofern Sie keine höheren Kilometerkosten durch Einzelnachweis dokumentieren. Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus, Bahn, Taxi müssen Sie dem Finanzamt durch entsprechende Belege nachweisen.

Wenn Sie dienstlich/beruflich unterwegs sind, können Sie Ihre Verpflegungsmehraufwendungen in Form von Verpflegungspauschalen von der Steuer absetzen. Maßgebend ist, wie lange Sie von Ihrer Wohnung und Ihrer regelmäßigen Arbeitsstätte abwesend sind. Sie können folgende Beträge ansetzen:

Abwesenheit Pauschbetrag
ab 24 Stunden 24 €
mehr als 14 und bis 24 Stunden 12 €
mehr als 8 und bis 14 Stunden 6 €
weniger als 8 Stunden 0 €

Hinweis: Diese Pauschbeträge sind verbindlich, höhere Aufwendungen können Sie auch dann nicht geltend machen, wenn Sie sie einzeln nachweisen. Daher bringt es Ihnen nichts, wenn Sie unterwegs fleißig Restaurantrechnungen sammeln, sofern Sie nicht fremde Personen oder Geschäftspartner bewirtet haben.

Fundstelle: § 9 EStG; R 9.2, R 9.5 LStR

Kommentare zu Reisekosten als Werbungskosten absetzen

Re: Reisekosten als Werbungskosten absetzen
Kommentar von hbf-pkrm@gmx.net am 03.05.2010 um 22:43 Uhr

In welcher Form sind Reisekostenerstattungen des Arbeitgebers zu berücksichtigen?


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Reisekosten als Werbungskosten absetzen" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.