Rentenbezugsmitteilungen im Wahljahr
Durch Rentenbezugsmitteilungen soll die umfassende Versteuerung erhaltener Rentenbezüge sichergestellt werden. Mit der Neuregelung der Besteuerung von Rentnern sollen nach Schätzungen weitere 1,3 Mio. Haushalte einkommensteuerpflichtig werden.
Mit Rentenbezugsmitteilungen müssen Sie erst zwischen dem 1.10. und dem 31.12.2009, also nach der Bundestagswahl, rechnen. Diesen Zeitraum hat das Bundeszentralamt für Steuern für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 mitgeteilt. Sie sollten sich daher ggf. auf eine rückwirkende Besteuerung einstellen. Ab dem Veranlagungsjahr 2009 wird die Übermittlung dann regelmäßig bis zum 1.3. des Folgejahres erfolgen.
Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen ab dem Jahr 2005 ist damit zu rechnen, dass den Finanzämtern Fälle mit Alterseinkünften bekannt werden, in denen bereits für die Jahre vor 2005 Steuererklärungen hätten abgegeben und Steuern hätten festgesetzt werden müssen. Die Steuern sollen für alle nicht festsetzungsverjährten Veranlagungszeiträume in zutreffender Höhe festgesetzt werden. Für die strafrechtliche Abarbeitung wird es Bagatellregelungen geben, so dass es in der Regel zu keiner straf- oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Verfolgung kommen wird.
Hinweis: Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren entbindet niemanden von der Abgabe einer Steuererklärung!
Fundstelle: § 22a EStG; Bundeszentralamt für Steuern Bonn, Schreiben vom 28.10.2008, Aktenzeichen St II 3 – S 2257c – 5/08
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