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Steuertipp

Rentner als Heimbewohner

Wer wegen seiner Renteneinkünfte eine Steuererklärung abgeben muss und in einem Heim wohnt, kann seine Kosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Heimbewohner bekommen 624 € Ermäßigung pro Jahr, ohne pflegebedürftig zu sein. Dazu kommen Krankheitskosten und ggf. ein Körperbehindertenpauschbetrag von 310 € bis 1.420 € - je nach Grad der Behinderung. Wer besonders pflegebedürftig ist, bekommt 924 € + 3.700 € Pauschbetrag.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserem KONZ Infopaket „Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen“

Fundstelle: § 33a Abs. 1 und Abs. 3 EStG sowie 33b EStG

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