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Steuertipp

Seniorenstudium

Wenn Sie es geschickt anstellen, können Sie die Kosten im Zusammenhang mit einem Studium nach Beendigung des regulären Arbeitslebens („Seniorenstudium“) bis zu 4.000 € steuerlich als Sonderausgaben ansetzen.

Voraussetzung hierfür ist, dass eine studiumsbezogene Berufstätigkeit nach Abschluss des Studiums angestrebt wird. Wenn Sie z.B. Psychologie studieren, sollten Sie danach versuchen, eine Tätigkeit als Therapeut aufzunehmen. Hierzu reicht es aus, wenn Sie sich für eine Teilzeitbeschäftigung bewerben, auch wenn Sie aufgrund Ihres Alters nur geringe Chance haben, die Stelle zu erhalten. Die Bewerbungsunterlagen reichen für ein ernsthaftes Bemühen um eine Erwerbstätigkeit aus. Und wenn die Renten zukünftig ohnehin nicht mehr für einen sorgenlosen Lebensabend ausreichen, muss man sich halt um einen Zusatzverdienst bemühen.

Fundstelle: § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; FG Niedersachsen, Urteil v. 29.6.2007 - 15 K 60/07

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