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Steuertipp

Sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen

Ausgaben für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk und Anpassung der Elektroinstallationen stellen sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen und nicht etwa Herstellungskosten dar.

Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Nach Ansicht der Richter muss insbesondere geprüft werden, ob eine Wesensänderung (Umwidmung der Räume) vorliegt, die Nutzfläche vergrößert wurde oder ob der Standard des Objektes deutlich angehoben wurde. Auch die Wiederherstellung eines bereits vorhandenen, aber unbrauchbar gewordenen Wirtschaftsguts (Zweitherstellung) kann zu Herstellungskosten führen.

Mittlerweile hat der Bundesfinanzhof auch klargestellt: Bei der Prüfung, ob eine Baumaßnahme zu Herstellungskosten führt, darf nicht auf das gesamte Gebäude, sondern nur auf den jeweils gesondert genutzten Gebäudeteil abgestellt werden. Das gilt zumindest in den Fällen, in denen das Gebäude in unterschiedlicher Weise (z. B. wohnlich und gewerblich) genutzt wird.

Achtung: Baumaßnahmen an einzelnen Gebäudeteilen können daher tendenziell sehr viel schneller zu Herstellungsaufwand führen.

Fundstelle: BFH, Urteil v. 16.1.2007 - IX R 39/05; BFH, Urteil v. 25.9.2007 - IX R 28/07

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