Sparzulage und Vermögensförderung
Die Entscheidung, in welcher Art und Weise Sie Ihr Vermögen vermehren wollen, hängt von Ihren persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen ab.
Es gibt verschiedene Anlageformen, in die Sie Ihre Zahlungen, an denen sich meist auch der Arbeitgeber beteiligt, vermögenswirksam und staatlich gefördert anlegen können, z. B. Bausparen, Wertpapiere, Investmentfonds etc. Dafür gibt es die Arbeitnehmersparzulage. Die wird zunächst gebunkert und nach Ablauf einer siebenjährigen Sperrfrist ausbezahlt.
Achtung: Die maßgebende Einkommensgrenze liegt bei 17.900 Euro, für Eheleute bei 35.800 Euro. Liegen Sie darüber, gibt es keine Sparzulage. Also Vorsicht bei Lockangeboten Ihrer Bank. Die maximale Förderung beträgt 114,30 Euro pro Jahr.
Fundstelle: 5. Vermögensbildungsgesetz und Antrag mit Kreuz auf der Einkommensteuererklärung sowie Anlage VL
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