Spende und Ehrenamt
Wenn Sie sich z. B. in einem Sportverein engagieren, gibt es eine Möglichkeit, Ihr ehrenamtliches Engagement mit einem steuerlichen Nutzen zu verbinden.
Mit der Eintragung einer pauschalen Spende in der Steuererklärung ohne entsprechenden Nachweis kann man bei der Finanzverwaltung mittlerweile leider nicht mehr punkten.
Um einfach nur Steuern zu sparen, lohnt sich wegen der immer knapper werdenden Haushaltskassen eine Spende nicht, denn die Ausgabe haben Sie ja getätigt, doch die Steuerersparnis entspricht nur dem persönlichen Steuersatz von rund 25 bis 30 %.
Sind Sie ehrenamtlich für einen Verein tätig, können Spenden allerdings auch dann vorliegen, wenn Sie im Interesse des Vereins Kosten tragen. Dafür gibt es dann auch eine Spendenquittung.
Beispiel: Sie fahren Ihre (und andere) Kinder von einem Fußballauswärtsspiel zum nächsten und haben gegenüber Ihrem Verein einen offiziellen Erstattungsanspruch für die entstandenen Aufwendungen. Ihr Verzicht auf diesen Anspruch führt dann zur Abzugsfähigkeit des Betrags als Spende. Reden Sie also mal mit den Verantwortlichen Ihres Vereins oder lassen Sie einen neuen Fußball springen, dann steht der Fahrtkostenerstattung und damit der Steuerersparnis bestimmt nichts mehr im Weg.
Fundstelle: § 10b EStG
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Kommentare zu Spende und Ehrenamt
Re: Spende und Ehrenamt
Kommentar von Jochen am 17.07.2011 um 12:29 Uhr
Überall wird für das Ehrenamt Reklame gemacht bzw. dazu aufgerufen. Aber was die Politik für die entsprechende anerkennung dieser Leistung? Nichts! Ich bin im kirchlichen Bereich für das "Schüler-Coaching" tätig; als Rentner habe ich Zeit genug. Wir fahren in die Schulen und bieten ab Klasse 7/2. Halbjahr unsere Hilfe bei Suche von Praktika/-ausbildungsplätzen an, helfen bei Abfassung von Bewerbungsschreiben/machen Rollenspiele Bewerbungsgespräche,Telefonieren etc.. Hierfür habe ich einen großen Zeitaufwand, aber das wird natürlich nicht anerkannt. Selbst der Freibetrag von € 500,-- (Übungsleiterpauschale) zieht nicht, da keine Einnahmen generiert werden! Und das bei einem entsprechenden Steuersatz bringt ja auch nicht viel ein. Selbst dieser Tipp erscheint mir wenig hilfreich, da ich im einzelnen evtl. anfallende km mit entspr. Aufwand geltend machen müßte. Warum fallen meine Tätigkeiten nicht in den Freibetrag der "Übungsleiterpaschale"? Wer weiss evtl. eine andere Möglickeit? Danke für Kommentare.