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Steuertipp

Spende und Ehrenamt

Wenn Sie sich z. B. in einem Sportverein engagieren, gibt es eine Möglichkeit, Ihr ehrenamtliches Engagement mit einem steuerlichen Nutzen zu verbinden.

Mit der Eintragung einer pauschalen Spende in der Steuererklärung ohne entsprechenden Nachweis kann man bei der Finanzverwaltung mittlerweile leider nicht mehr punkten.

Um einfach nur Steuern zu sparen, lohnt sich wegen der immer knapper werdenden Haushaltskassen eine Spende nicht, denn die Ausgabe haben Sie ja getätigt, doch die Steuerersparnis entspricht nur dem persönlichen Steuersatz von rund 25 bis 30 %.

Sind Sie ehrenamtlich für einen Verein tätig, können Spenden allerdings auch dann vorliegen, wenn Sie im Interesse des Vereins Kosten tragen. Dafür gibt es dann auch eine Spendenquittung.

Beispiel: Sie fahren Ihre (und andere) Kinder von einem Fußballauswärtsspiel zum nächsten und haben gegenüber Ihrem Verein einen offiziellen Erstattungsanspruch für die entstandenen Aufwendungen. Ihr Verzicht auf diesen Anspruch führt dann zur Abzugsfähigkeit des Betrags als Spende. Reden Sie also mal mit den Verantwortlichen Ihres Vereins oder lassen Sie einen neuen Fußball springen, dann steht der Fahrtkostenerstattung und damit der Steuerersparnis bestimmt nichts mehr im Weg.

Fundstelle: § 10b EStG

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