Spendenabzug ab 2007
Sie können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke in Höhe von bis zu 20 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abziehen.
Dazu müssen Sie dem Finanzamt eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster vorlegen, die Sie vom Spendenempfänger (gemeinnützigen Körperschaften wie z. B. Vereinen oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts) erhalten haben.
Aus Vereinfachungsgründen genügt in folgenden Fällen der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts als Nachweis:
Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf ein gesondert eingerichtetes Spendenkonto;
die Spende übersteigt nicht 200 € und der Empfänger erfüllt die „üblichen“ Voraussetzungen für eine Steuerbegünstigung.
Hinweis: Für Selbstständige gilt alternativ eine Grenze von 4 ‰ der Summe der gesamten Umsätze und der im Jahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.
Fundstelle: Gesetz zur weiteren Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
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