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Steuertipp

Sprachkurs in England

Für manche Arbeitnehmer sind sehr gute Englischkenntnisse für ihr berufliches Fortkommen wichtig. Die Kosten eines Sprachkurses können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn Sie die wichtigsten Spielregeln einhalten.

Wenn der Sprachkurs ausschließlich beruflich veranlasst ist, können Sie die Kursgebühren und die Reisekosten als Werbungskosten absetzen. Für den beruflichen Zusammenhang ist jedoch ein Nachweis für die notwendigen Englischkenntnisse am neuen Arbeitsplatz erforderlich. Zudem darf der Sprachkurs nicht von privaten Aktivitäten überlagert werden. Der Unterricht muss zentraler Mittelpunkt sein. Wenn kein Vollzeitunterricht erteilt wird, sollte ein Nachweis für zusätzliche Seminare erbracht werden. Das Finanzamt streicht die Kosten, wenn die Belegführung nicht schlüssig ist. Leider wird den Finanzbeamten von den Gerichten häufig Recht gegeben. Wenn das Finanzamt Ihre Kosten nicht anerkennt, sollten Sie zumindest Einspruch einlegen und auf das Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof hinweisen.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 EStG, Urteil des Finanzgericht Köln vom 18.10.2006, Az. 10 K 5681/03, Az. beim BFH: VI R 13/07

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