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Steuertipp

Sprachkurs in England

Für manche Arbeitnehmer sind sehr gute Englischkenntnisse für ihr berufliches Fortkommen wichtig. Die Kosten eines Sprachkurses können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn Sie die wichtigsten Spielregeln einhalten.

Wenn der Sprachkurs (fast) ausschließlich beruflich veranlasst ist, können Sie die Kursgebühren und die Reisekosten als Werbungskosten absetzen. Für den beruflichen Zusammenhang ist jedoch ein Nachweis für die notwendigen Englischkenntnisse am bisherigen oder am neuen Arbeitsplatz erforderlich. Zudem darf der Sprachkurs nicht von privaten Aktivitäten überlagert werden. Der Unterricht muss zentraler Mittelpunkt sein. Wenn kein Vollzeitunterricht erteilt wird, sollte ein Nachweis für zusätzliche Seminare erbracht werden. Das Finanzamt streicht die Kosten, wenn die Belegführung nicht schlüssig ist.

Das hat der Bundesfinanzhof bestätigt und darauf hingewiesen, dass auch die in einer Fremdsprache vermittelten fachspezifischen Informationen – z. B. in Form wirtschaftswissenschaftlicher Vorlesungen – helfen können, die Sprachkompetenz zu erweitern. Sie können folglich beruflich veranlasst sein.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 EStG, BFH, Urteil v. 10.4.2008 - VI R 13/07, nv

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