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Steuertipp

Stärkere Beteiligung an Firmengewinnen

Der Bundesrat hat dem Gesetz zum Ausbau der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz) am 13.2.2009 zugestimmt. Ziel des Gesetzes ist es, Arbeitnehmer mehr und besser an den arbeitgebenden Unternehmen zu beteiligen.

Die stärkere Mitarbeiterbeteiligung soll zudem helfen, die Eigenkapitalbasis der Firmen selbst zu verbessern. Das neue Gesetz tritt zum 1.4.2009 in Kraft und ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 anwendbar, d. h. faktisch rückwirkend zum 1.1.2009. Es beinhaltet im Einzelnen folgende Regelungen:

  • Die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen steigt auf 20 % (bisher 18 %). Außerdem werden die Einkommensgrenzen hierbei für Ledige von 17.900 € auf 20.000 € und für Verheiratete von 35.800 € auf 40.000 € erhöht.

  • Die betriebliche Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird gestärkt. Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für direkte Beteiligungen an der Firma steigt von 135 € auf 360 €.

  • Neben der direkten Beteiligung werden künftig indirekte Beteiligungen über neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds – z. B. für einzelne Branchen – gefördert. Damit sollen vor allem Arbeitnehmer kleiner und mittlerer Unternehmen Beteiligungskapital anlegen können. Bei diesen von privaten Fondgesellschaften geführten Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 60 % garantiert werden, 40 % dürfen in marktgängige Anlagewerte fließen. Die Fonds werden von professionellen und lizenzierten Fondsmanagern (Kapitalanlagegesellschaft) verwaltet und stehen unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen.

Für die Förderung gelten folgende Grundsätze:

  • Grundsätzlich sind weder der Arbeitnehmer noch der Arbeitgeber gezwungen, an Mitarbeiterbeteiligungen teilzunehmen. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll nicht mit der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge konkurrieren (Freiwilligkeit).

  • Das Angebot zur Mitarbeiterbeteiligung muss allen Arbeitnehmern offen stehen, die mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt sind (Gleichheit).

  • Bestehende Mitarbeiterbeteiligungsmodelle werden bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert (Bestandsschutz).

Die Bundesregierung erwartet, dass die Anzahl der Beschäftigten mit direkten oder indirekten Beteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz auf 3 Mio. steigt. Bisher nutzen gut 2 Mio. Arbeitnehmer in 3.750 Unternehmen die Mitarbeiterbeteiligung. 1,42 Mio. Beschäftigte in 620 Unternehmen beteiligen sich über Belegschaftsaktien. Stille Beteiligungen sind bei GmbHs und Personengesellschaften die häufigste Beteiligungsform.

Eine Beteiligung der Beschäftigten hat auch für Unternehmen Vorteile: Arbeitnehmer, die am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben, sind motivierter und identifizieren sich stärker mit den Unternehmenszielen.

Schließlich erhöht sich die Eigenkapitaldecke der Unternehmen, was ihre Liquidität und damit ihren Handlungsspielraum erhöht.

Detaillierte Infos und Materialien zum Thema finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Quelle: Artikel „Beschäftigte an Firmengewinnen stärker beteiligen“ auf www.bundesregierung.de.

Fundstelle: Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz); Bundesrat-Drucksache 30/09(B); www.bunderat.de, www.bundesregierung.de

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