Steuerbonus für Nebenkostenabrechnung
Mieter und Eigentümer von Eigentumswohnungen können die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen regelmäßig in dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem sie die Jahresabrechnung erhalten haben.
Das hat den Vorteil, dass der Wohnungsvermieter oder -verwalter in der Abrechnung auch Hinweise zu den einzelnen Kosten gibt, ob und in welcher Höhe diese Kosten zu den steuerbegünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerrechnungen gehören. Die steuerbegünstigten Kosten aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2006 können Sie also in der Steuererklärung für das Jahr 2007 angeben. Vergessen Sie aber bitte nicht, der Steuererklärung eine Kopie der Abrechnung beizufügen, sonst fragt das Finanzamt nach.
Fundstelle: § 35a Abs. 2 EStG, BMF-Schreiben vom 26.10.2007, BStBl 2007 Teil I S. 783, Rdnr. 33
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