Steuererklärung 2007
Der elektronische Weg: Was bedeutet die Abgabe auf elektronischem Weg eigentlich genau und welche Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie Ihre Steuererklärung elektronisch verschicken möchten?
Die Konz-Steuersoftware für Ihre Steuererklärung 2007 ist für alles gerüstet. So kann zum einen die Steuererklärung für die Abgabe auf Papier 1:1 in Originalformularen gedruckt werden, zum anderen macht das Programm die Abgabe über das Internet möglich, denn es werden alle von Elster bereitgestellten Übertragungsarten unterstützt. Drucken können Sie im Übrigen sowohl auf „Blankopapier“ als auch in die amtlichen Vordrucke (und sogar im Format DIN A3).
Wir möchten Ihnen kurz zeigen, wie Sie vorgehen können.
Zunächst erfassen Sie Ihren Steuerfall ganz normal mit unserer Steuersoftware. Dann steht Ihnen für den elektronischen Versand das inzwischen bewährte „Elster-Verfahren“ zur Verfügung. Sie können dabei auch Ihre eigenhändige Unterschrift auf einem Papiervordruck durch ein sog. elektronisches Zertifikat ersetzen. Leider entbindet Sie die Einbindung der modernen Technik nicht von der Vorlage der „Pflichtbelege“, wie zum Beispiel Steuerbescheinigungen und Zuwendungsbestätigungen bei Spenden.
a) Das „Elster-Verfahren“
Beim „Elster-Verfahren“ wird automatisch eine komprimierte Steuererklärung in zweifacher Ausfertigung gedruckt. Ein Exemplar müssen Sie unterschreiben und mit Ihren persönlichen Anlagen und den Belegen bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einreichen. Den zweiten Ausdruck behalten Sie für Ihre Unterlagen.
Ob Sie die Abgabefrist für die Steuererklärung (regelmäßig der 31.5. des Folgejahres, es sei denn, Sie haben eine Fristverlängerung erhalten) eingehalten haben, richtet sich danach, wann diese komprimierte Erklärung beim Finanzamt eingeht. Geben Sie die komprimierte Erklärung nach Fristablauf ab, obwohl Sei den elektronischen Versand vor Fristende durchgeführt haben, sind Sie leider zu spät dran und es droht vielleicht ein Verspätungszuschlag.
b) Das elektronische Zertifikat
Für den seit dem 1.1.2006 möglichen Versand der Steuererklärung mit elektronischem Zertifikat müssen Sie sich im Internet-Portal der Finanzverwaltung „Elster-Online“ registrieren lassen (www.elster.de/eportal). Um die Registrierung sollten Sie sich rechtzeitig kümmern, da das Verfahren durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Drei Varianten kommen für den elektronischen Versand mit dem Zertifikat, das auch als digi-tale Unterschrift bezeichnet wird, infrage:
1. Elster Basis
Kostenlose Version, bei der Sie Ihre Erklärung mit einem personalisierten Softwareschlüssel versenden, der aus einer speziellen Software der Finanzverwaltung und ei-ner PIN besteht.
2. Elster-Spezial
Hier müssen Sie zunächst einen sog. Elster-Stick, sprich einen speziellen USB-Stick kaufen, der die Software der Finanzverwaltung enthält, mit der Sie eine PIN erhalten. Der Vorteil dieses Verfahrens liegt in der größeren Sicherheit und Mobilität.
3. Elster-Plus
Mit Hilfe einer leichten Registrierung im Elster-Online-Portal bietet sich Ihnen hier die zusätzliche Möglichkeit, Ihre Steuerkonten direkt von zu Hause einzusehen. Für Elster-Plus benötigen Sie eine Signaturkarte und einen Kartenleser. Nachteil: Diese Ausrüstung kostet Geld.
Alle Varianten bieten z.B. Unternehmen auch die Möglichkeit, auf diesem Wege ihre Steueranmeldungen abzugeben. Wer „nur“ seine Steuererklärung auf diesem Wege einreichen möchte, für den ist sicherlich die kostenfreie Variante die einfachste Lösung. Aber, wer die Wahl hat, hat eben auch die Qual.
Der Vorteil der Verfahren mit der digitalen Unterschrift liegt ganz klar auf der Hand: Es gibt hier keine komprimierte Steuererklärung. Das entbindet Sie aber – immer noch nicht – von der Einreichung der Pflichtbelege.
Eine wesentliche Rolle spielt hier natürlich auch das Thema der Einhaltung der von Abgabefristen für die Steuererklärung. Damit Sie im Falle technischer Übertragungsprobleme nicht unter Druck geraten, sollten Sie den Versand nicht erst am letzten Tag der Frist vornehmen. So ersparen Sie sich den Ärger, beim Finanzamt ggf. einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellen zu müssen. Dem stimmt das Finanzamt nämlich nur dann zu, wenn die Behörde als Empfänger selbst für den Fehlschlag verantwortlich ist. Mit anderen Worten: Das Übermittlungsrisiko liegt regelmäßig bei Ihnen.
Das Verfahren findet, wie jede Steuererklärung, sein Ende im schriftlichen und verbindlichen Steuerbescheid des Finanzamts. Zwar können Sie den Bescheid auch zusätzlich elektronisch „abholen“, die Einspruchfrist richtet sich aber nach der Bekanntgabe des schriftlichen Steuerbescheids.
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