Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Arbeitnehmer & Angestellte
  4. Steuererklärung: Abgabefrist verpasst?
Steuertipp

Steuererklärung: Abgabefrist verpasst?

Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung 2010 um ein paar Tage überschreiten, drohen in der Regel noch keine Sanktionen seitens des Finanzamts. Die Lösung kann aber auch ein Antrag auf Fristverlängerung sein.

Generell gilt ganz allgemein, dass Steuererklärungen bis zum 31.5. des Folgejahres abzugeben sind. Deshalb ist die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 grundsätzlich bis zum 31.5.2011 beim Finanzamt einzureichen. Wer die Frist jedoch um einige Tage überschreitet, hat im Allgemeinen keine negativen Konsequenzen zu befürchten.

Rechnen Sie aber damit, dass das Finanzamt Sie an die Abgabe der Erklärung erinnern wird. Diese Erinnerung wird dann nochmals mit einer mehrwöchigen „Abgabefrist“ versehen. Wenn Sie auch danach noch nicht reagiert haben, schickt Ihnen das Finanzamt eine Zwangsgeldandrohung zu – mit nochmaliger Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung, die mit einer weiteren Frist verbunden ist. Lassen Sie auch diese Frist verstreichen, kommt es zur Festsetzung eines Zwangsgeldes mit einer abermaligen Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung. Alternativ haben die Finanzämter die Möglichkeit, Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zu schätzen und einen entsprechenden Bescheid zu erlassen.

Tipp: Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen lassen oder Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sind, verlängert die Finanzbehörde die Abgabefrist für 2010 ganz allgemein bis zum 31.12.2011 (vgl. gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 3.1.2011 über Steuererklärungsfristen).

Erstellen Sie Ihre Steuererklärung ohne fremde Hilfe, können Sie nur in besonderen Ausnahmefällen von einer solch großzügigen Fristverlängerung profitieren. Nichtsdestotrotz gilt auch hier: Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Wenn Sie die Abgabefrist für Ihre Einkommensteuererklärung längerfristig nicht einhalten können, sollten Sie beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung stellen. In der Regel reicht dabei schon ein Hinweis auf noch fehlende Unterlagen aus.

Außerdem sollten Sie das Finanzamt vor allem dann um Verlängerung der Abgabefrist bitten, wenn Sie die gesetzliche Frist wegen akuter Krankheit, einer längeren Dienstreise, eines Arbeitsunfalls, eines Todesfalls im engeren Verwandtenkreis oder Ihrer Arbeitsüberlastung nicht einhalten können. Erfahrungsgemäß lässt sich auf diese Weise die Abgabe der Erklärung nochmals um einige Wochen/Monate hinausschieben.

Tipp: Nutzen Sie für Ihr Schreiben auch unsere kleinen Helfer bei der Kommunikation mit dem Finanzamt! Im Servicebereich haben wir unter Musterbriefe und Vorlagen einige Dokumente für Sie vorbereitet.

Fundstelle: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 3.1.2011

Kommentare zu Steuererklärung: Abgabefrist verpasst?

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Steuererklärung: Abgabefrist verpasst?" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.