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Steuertipp

Steuerfreie Einnahmen

Lohnerhöhungen kommen vielfach nur zu einem Bruchteil bei Arbeitnehmern an. Ihr Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit, Ihnen eine Reihe von steuerfreien oder pauschal besteuerten Leistungen zukommen zu lassen.

Beispiele: Da wären die Erstattungen für Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen, die unentgeltliche Überlassung typischer Berufskleidung, die private Nutzung von betrieblichen PCs sowie Telefonen, Handys usw.

Außerdem gibt es noch andere Vorteile, z. B. können Sie Waren Ihrer Firma günstiger beziehen (frei sind 1.080 € pro Jahr) oder andere sachliche Zuwendungen in Höhe von 44 € pro Monat erhalten. Auch Benzingutscheine, Zuschüsse zu Jobtickets und Beiträge für Kindergärten oder vergleichbare Einrichtungen werden begünstigt.

Fundstelle: § 3 Nr. 16, 31, 45 EStG und § 8 Abs. 3 EStG sowie R 3.16 (zu § 3 Nr. 16 EStG), R 3.31 (zu § 3 Nr. 31 EStG), R 3.45 (Zu § 3 Nr. 45 EStG), R 8.1, R 8.2 (zu § 8 EStG) LStR 2011

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