Steuerlast im Laufe des Jahres mindern
Wenn Sie auf Ihre Einkommensteuererstattung wegen erhöhter Werbungskosten nicht so lange warten wollen, bis das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet hat, können Sie vorab einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Das Finanzamt trägt dann Ihre voraussichtlichen Werbungskosten des laufenden Jahres (z. B. Fahrten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung etc.) als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein und Sie bekommen monatlich bereits vorab mehr Netto überwiesen. Voraussetzung ist nur, dass Ihre Werbungskosten die Pauschale von 920 € übersteigen und zusammen mit anderen Beträgen (z. B. Sonderausgaben) der Grenzbetrag von 600 € überschritten wird. Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das laufende Jahr können Sie nur bis zum 30.11. stellen. Clevere Arbeitnehmer mit nicht allzu hohen Werbungskosten nutzen das, um sich einen Freibetrag nur für die Monate November/Dezember eintragen zu lassen; so sparen sie zumindest große Teile der Lohnsteuer auf Ihr erhöht belastetes Weihnachtsgeld.
Weitere Informationen und zahlreiche Steuertipps zum Werbungskostenabzug finden Sie im Info-Paket: Die wichtigsten Werbungskosten.
Fundstelle: § 39a EStG
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