Steuerlast im Laufe des Jahres mindern
Wenn Sie auf Ihre Einkommensteuererstattung wegen erhöhter Werbungskosten nicht so lange warten wollen, bis das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeitet hat, können Sie vorab einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.
Das Finanzamt trägt dann Ihre voraussichtlichen Werbungskosten des laufenden Jahres (z. B. Fahrten zur Arbeitsstätte, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten, doppelte Haushaltsführung etc.) als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein und Sie bekommen monatlich bereits vorab mehr Netto überwiesen. Das kann sich auch positiv auf andere staatliche Leistungen, z. B. das Elterngeld, auswirken.
Voraussetzung für die Eintragung ist nur, dass Ihre Werbungskosten die Pauschale von 920 € (1.000 € ab 2012) übersteigen und zusammen mit anderen Beträgen (z. B. Sonderausgaben) der Grenzbetrag von 600 € überschritten wird. Den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für das laufende Jahr können Sie nur bis zum 30.11. bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt stellen. Clevere Arbeitnehmer mit nicht allzu hohen Werbungskosten nutzen das, um sich einen Freibetrag nur für die Monate November/Dezember eintragen zu lassen; so sparen sie zumindest große Teile der Lohnsteuer auf Ihr erhöht belastetes Weihnachtsgeld.
Wichtiger Hinweis zu Anträgen auf Lohnsteuer-Ermäßigung für 2012: Die gewohnte Lohnsteuerkarte auf farbigem Karton gibt es nicht mehr. Für 2012 müssen daher die Freibeträge grundsätzlich neu beantragt werden. Das gilt auch, wenn keine höheren Freibeträge als im Vorjahr berücksichtigt werden sollen. In diesen Fällen ist weiter ein vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ausreichend. Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene müssen nur dann neu beantragt werden, wenn sie nicht bereits in der neuen elektronischen Datenbank (ELSTAM) gespeichert sind (z. B. wenn das Gültigkeitsdatum für den Freibetrag abgelaufen ist). Die Speicherung der „Lohnsteuerabzugsmerkmale“ in der Datenbank ersetzt künftig die auf der alten Papier-Lohnsteuerkarte enthaltenen Informationen.
Für das Jahr 2012 ist der 30.11.2012 der letzte Termin.
Die Vordrucke für den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2012 sind bei den Finanzämtern, den Gemeinden oder auch online, z. B. hier erhältlich. Weitere Informationen und zahlreiche Steuertipps zum Werbungskostenabzug finden Sie im Info-Paket: Die wichtigsten Werbungskosten.
Fundstelle: § 39a EStG; vgl. OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 21.9.2011
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