Steuerliche Änderungen 2008
Die Steuergesetzgebung für das Jahr 2008 war geprägt vom Unternehmensteuerreformgesetz 2008, das den großen Konzernen und mittelständischen Unternehmen mit mehreren Millionen Euro Umsatz erhebliche Steuerentlastungen beschert.
Ausblicke in das Steuerrecht des Jahres 2008
Anders als für viele Unternehmer bleibt für die Arbeitnehmer und andere Bürger nur ein kläglicher Rest übrig. Von den Gesetzesänderungen waren daher keine umwerfenden Steuervergünstigungen zu erwarten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerrechnungen und Kinderbetreuungskosten
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen und Kinderbetreuung werden seit dem 1. 1. 2006 in stärkerem Maß als bisher steuerlich gefördert. Ärgerlich ist dabei nur, dass das Finanzamt beharrlich auf der Vorlage aller Rechnungen, zusammen mit Überweisungsbelegen oder Kontoauszügen, besteht.
Das wird sich bald ändern: Bei Steuererklärungen für die Jahre ab 2008 – also noch nicht bei der Steuererklärung des Jahres 2007 – besteht keine Verpflichtung mehr, Rechnungen und Zahlungsnachweise über entsprechende Kosten einzureichen. Bewahren Sie die Belege für die geltend gemachte Steuerermäßigung dennoch sorgfältig auf, denn die Finanzbeamten können sie bei Zweifeln nachfordern!
Steuererklärungsfristen für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer, die zwar nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, ihre Ausgaben aber steuermindernd geltend machen möchten, haben dafür jetzt mehr Zeit als bisher. Der Gesetzgeber hat am Jahresende rückwirkend für das Veranlagungsjahr 2005 die bisher geltende Zweijahresfrist abgeschafft.
Von der gesetzlichen Neuregelung können aber auch diejenigen profitieren, die ihre Steuererklärung für die Jahre vor 2005 verspätet abgegeben haben, zumindest wenn das Finanzamt über diesen Antrag auf Veranlagung noch nicht bestandskräftig entschieden hat.
Hinweis: Trotz des Wegfalls der Steuererklärungsfrist ist es nicht ratsam, dem Finanzamt sein Steuerguthaben länger zu überlassen als nötig. Reichen Sie daher möglichst frühzeitig Ihre Unterlagen ein.
Erhöhung der Zulagen für die Altersvorsorge
Die Zulage für Riester-Verträge und der zusätzliche Sonderausgabenabzug erreichen im Jahr 2008 die letzte Stufe. Die Grundzulage für Riester-Verträge beträgt künftig 154 € pro Jahr, die Kinderzulage 185 € pro Kind und Jahr, der Sonderausgabenabzug steigt bis zum Höchstbetrag von 2.100 € an.
Hinweis: Die Kinderzulage wird für Kinder, die ab 2008 geboren werden, von 185 € auf 300 € erhöht. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern kann damit bis zu 908 € Altersvorsorgezulage pro Jahr erhalten.
Rürup-Rente
Der Sonderausgabenabzug für Beiträge zugunsten eines Rürup-Vertrags steigt im Jahr 2008 auf 66 %. Auch in den künftigen Jahren erhöht sich der abziehbare Anteil der Beitragszahlungen jährlich um 2 %, bis im Jahr 2025 100 % erreicht werden.
Achtung: Zwar lohnt sich steuerlich der Abschluss eines Rürup-Vertrags, weil die Beiträge sich in vielen Fällen steuermindernd auswirken. Lassen Sie jedoch vor Vertragsabschluss prüfen, ob sich die Beiträge tatsächlich als Vorsorgeaufwendungen auswirken und wie hoch im Alter der Besteuerungsanteil ist.
Entfernungspauschale
„Offiziell“ erhalten Sie die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erst ab dem 21. km. Dank verschiedener Gerichtsentscheidungen kann man sich die steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale aber schon ab dem ersten Kilometer als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Vielleicht entscheidet das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr, ob die Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 km tatsächlich zulässig ist.
Tipp: Arbeitnehmer mit wechselnden Einsatzstellen und Fahrtätigkeit, nunmehr bezeichnet als „Auswärtstätigkeiten“, und Behinderte können auch für die ersten 20 km ihre Fahrtkosten zur Arbeitsstätte absetzen, entweder in Höhe der nachgewiesenen Kfz-Kosten oder mit dem pauschalen Kilometersatz von 0,30 €.
Betriebliche Altersversorgung
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich mit einer Gehaltsumwandlung eine Betriebsrente zu sichern. Dabei verzichtet er auf die Auszahlung eines Teils seines Bruttogehalts und lässt diesen vom Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen, z. B. in eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. Gehaltsumwandlungen von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (im Jahr 2008: 63.600 €) bleiben dabei sogar von Steuern und Sozialversicherungsabgaben verschont – anders gesagt bis zu 2544 €.
Steuerpflichtiger Teil der Rente steigt
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Rürup-Verträgen unterliegen mit einem bestimmten prozentualen Anteil der Besteuerung. Für Rentner, die im Jahr 2008 erstmals Rente beziehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil 56 %. Rentenbezieher, die bereits 2007 in den Ruhestand getreten sind, behalten Ihren Besteuerungsanteil von 54 %. Es kommt nach der Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz nämlich nicht mehr auf das Alter des Rentenberechtigten zu Beginn seiner Rente an, sondern auf das Jahr des Rentenbeginns.
Hinweis: Der Besteuerungsanteil der Rente sagt im Übrigen noch nichts darüber aus, ob Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen. In aller Regel müssen noch weitere Einkünfte hinzukommen, wie z. B. aus der Vermietung einer Immobilie oder durch Kapitalerträge. Ohne solche Zusatzeinkünfte bleiben bei Alleinstehenden im Jahr 2008 – als Faustregel – Rentenbezüge von rund 16.600 € unversteuert. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppelt sich der Betrag; allerdings kommt es bei Eheleuten, bei denen ein Ehegatte noch arbeitet und der andere bereits Rente bezieht, häufig zu Steuernachzahlungen.
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge wird ab 2008 auf die Übertragung bestimmter Betriebsvermögensarten beschränkt. Hierzu gehören land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe, das Betriebsvermögen Selbständiger sowie GmbH-Anteile bei bestimmten Geschäftsführerkonstellationen.
Für den Sonderausgabenabzug von Versorgungsleistungen wird jedoch die bisherige Unterscheidung zwischen „Renten“ und „dauernden Lasten“ aufgegeben, mit der Folge, dass Versorgungsleistungen künftig in vollem Umfang von der Steuer abgezogen werden können.
Hinweis: Für Vermögensübertragungen, die vor dem 1. 1. 2008 vereinbart wurden, ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen. Hier gilt das bisherige Recht.
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz wurde die bekannte GWG-Regelung abgeschafft. Bisher konnten bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in voller Höhe im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben gewinnmindernd berücksichtigt werden, sofern die Anschaffungskosten den Betrag von 410 € (ohne Umsatzsteuer) nicht überschritten (geringwertige Wirtschaftsgüter). Dieser Betrag ist ab dem 1. 1. 2008 auf 150 € (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Liegen die Aufwendungen zwischen 150 € und max. 1000 €, sind die Wirtschaftsgüter auf fünf Jahre abzuschreiben, werden also jährlich nur mit 1/5 angesetzt.
Hinweis: Die Neuregelung gilt nur für Gewinneinkünfte. Arbeitnehmer und Vermieter erhalten nach wie vor die Kosten der Anschaffung beruflich genutzter Gegenstände bis zu 410 € sofort als Werbungskosten.
Steueridentifikationsnummer für alle
Im Jahr 2008 soll es soweit sein: Jeder Bürger – vom Säugling bis zum Rentner – erhält eine lebenslang gültige Steuernummer (bislang änderte sich die Steuernummer bei jedem Umzug in einen neuen Finanzamtsbezirk). Alle für die Finanzverwaltung wichtigen Daten werden nun direkt von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen an das Bundeszentralamt für Steuern gemeldet und dort gespeichert: Namen und Anschrift, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, Religionsmerkmale und das zuständige Finanzamt. Mit dem Versenden der Identifikationsnummern soll im Mai 2008 begonnen werden. Bei Arbeitnehmern wird sie wohl erst auf den Lohnsteuerkarten für das Jahr 2009 vermerkt sein, die im Spätherbst dieses Jahres verschickt werden.
Hinweis: Die Identifikationsnummer ist auch Voraussetzung für die Abschaffung der Lohnsteuerkarten aus Pappe. Ab dem Jahr 2011 sollen die Lohnsteuerabzugsmerkmale durch den Arbeitgeber elektronisch abgerufen werden.
Elektronische Übermittlung von Lohnersatzleistungen
Die Zahlungen von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Mutterschafts- oder Elterngeld, werden ab dem Jahr 2008 von den gewährenden Stellen direkt an die Finanzverwaltung gemeldet. Diese Leistungen sind selbst zwar nicht steuerpflichtig, erhöhen aber den Steuersatz der übrigen Einkünfte. Letztlich kann dieser sog. Progressionsvorbehalt also doch steuerbelastend wirken. Daher müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn die Lohnersatzleistungen im Jahr 410 € übersteigen.
Achtung: Konnte das Finanzamt bisher nur erahnen, dass bestimmte Lohnersatzleistungen gezahlt wurden, ist ab 2008 sowohl der Leistungszeitraum als auch die genaue Höhe bekannt.
Einschränkung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten
Zum Jahresbeginn 2008 hat der Gesetzgeber erstmals eine gesetzliche Definition des Begriffs „Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ eingeführt. Darin wird auch festgelegt, wer diesen Missbrauch künftig nachzuweisen hat. Dem Finanzamt obliegt zunächst der Nachweis über das Vorliegen einer ungewöhnlichen rechtlichen Gestaltung, die zu einem Steuervorteil führen kann. Kann dieser Nachweis erbracht werden, ist – quasi in einem zweiten Schritt – der Steuerpflichtige am Zug und muss zur Anerkennung seiner Steuergestaltung nachweisen, dass er dafür beachtliche außersteuerliche Gründe hatte.
Hinweis: Die gesetzliche Einschränkung ist nicht für Arbeitnehmer oder Vermieter gemacht, die berufliche Ausgaben bzw. Vermietungsausgaben tätigen, sondern insbesondere für „Besserverdienende“, die sich zur Steuervermeidung oftmals zwielichtiger Rechtsgestaltungen bedienen.
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