Steuerliche Änderungen 2009
Die wichtigsten Steuergesetze für das Jahr 2009 wurden – wie so oft – erst kurz vor dem Jahreswechsel unter Dach und Fach gebracht.
Dazu gehören das Jahressteuergesetz 2009, das Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“, das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts und das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz). Wir haben aus diesen neuen Gesetzen eine kleine Auswahl von Steuertipps zusammenstellt, von denen viele Steuerzahler profitieren können.
Steuerbonus für Dienst-/Handwerkerleistungen erhöht
Die Förderung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen wurde einheitlich auf 20 % der Kosten ausgeweitet. Ab 2009 gelten folgende steuerliche Ermäßigungen: Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen/Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) höchstens 4.000 € und für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen höchstens 510 €. Die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde ausgeweitet und der Steuerbonus ab 1.1.2009 auf 20 % von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt.
Mehr Kindergeld und höhere Kinderfreibeträge
Durch das Familienleistungsgesetz steigt das Kindergeld ab 2009. Davon profitieren vor allem Familien mit mehreren Kindern: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind wurde auf monatlich 164 €, für dritte Kinder auf 170 € und für vierte und weitere Kinder auf 195 € angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt ab 2009 auf 3.864 €. Die Freibeträge für jedes Kind werden also auf 6.024 € erhöht.
Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen neu geregelt
Der Gesetzgeber hat den Sonderausgabenabzug für Schulgeld rückwirkend ab 2008 reformiert. Begünstigt sind jetzt alle Schulgeldzahlungen an Schulen in privater Trägerschaft oder überwiegend privat finanzierte Schulen innerhalb der EU/des EWR, sofern die jeweilige Schule einen anerkannten Abschluss vermittelt. Deutsche Schulen im Ausland bleiben weltweit begünstigt. Der Schulgeldabzug ist auch für berufsbildende Abschlüsse möglich; ausgeschlossen bleiben allerdings Fachhochschul- und Hochschulabschlüsse. Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2008 können Sie jährlich 30 %, höchstens aber 5.000 € Ihrer Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben absetzen.
Neuwagenkauf wird durch Kfz-Steuerbefreiung belohnt
Wer bis zum 30.6.2009 einen neuen Pkw erstmals zulässt, muss ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zahlen. Die einjährige Steuerbefreiung gilt für alle Neuzulassungen seit dem 5.11.2008. Für Fahrzeuge, die die €-5- und €-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Kfz-Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab Erstzulassung. Einen schon vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassenen, besonders schadstoffarmen Pkw können Sie ab dem 1.1.2009 für ein Jahr steuerfrei fahren. Voraussetzung: Der Pkw ist seit dem Tag der Erstzulassung nach den Vorschriften der Abgasstufe €-5 genehmigt. Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet in jedem Fall am 31.12.2010.
Arbeitgeber kann Gesundheitsvorsorge lohnsteuerfrei bezuschussen
Ihr Arbeitgeber kann Sie jetzt bei der Verbesserung Ihres allgemeinen Gesundheitszustands unterstützen: Jährlich darf er Ihnen Leistungen bzw. Zuschüsse im Wert von maximal 500 € zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn lohnsteuerfrei zuwenden. Zu diesen Maßnahmen gehören z. B. Bewegungsprogramme wie Rückengymnastik, Ernährungsberatungen oder Kurse zur gesunden Ernährung, Angebote zur Stressbewältigung und Entspannung oder zur Suchtprävention sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Die Steuerbefreiung greift schon (rückwirkend) ab 2008.
Wahlrecht bis zum 30.6.2009 beim neuen Erbschaftsteuerrecht
Mit der Reform der Erbschaftsteuer werden künftig alle Vermögenswerte mit ihrem Verkehrswert bewertet. Wird z. B. Wohneigentum unter Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnerschaften vererbt, ist unabhängig vom Wert der Immobilie keine Erbschaftsteuer zu zahlen. Wenn Kinder Wohneigentum erben, fällt nur dann keine Erbschaftsteuer an, wenn die Wohnfläche 200 qm nicht überschreitet. Die Erbschaftsteuerfreiheit gilt aber nur, wenn die Erben die Immobilie in den ersten zehn Jahren nach der Erbschaft nicht verkaufen, vermieten oder verpachten. Auch für vererbtes Betriebsvermögen ändert sich einiges. Grundsätzlich gilt das neue Recht ab 2009, kann aber auf Wunsch bis zum 30.6.2009 schon für Erbfälle ab 2007 genutzt werden. Ein solches Wahlrecht besteht für die erhöhten persönlichen Freibeträge leider nicht.
Verbesserte Abschreibung für Unternehmer
Im Rahmen des „Maßnahmenpakets zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ hat der Gesetzgeber die Abschreibungsbedingungen für Unternehmen verbessert: Zeitlich befristet wurde für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % zum 1.1.2009 eingeführt. Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wurde befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen erweitert. Daher wurden die dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen auf 335.000 €, 175.000 € und 200.000 € erhöht.
Abgeltungssteuer ab 2009 und Aktien
Insbesondere für Aktien, die Sie bis zum 31.12.2008 erworben haben, kommen Sie noch in den Genuss eines steuerlichen Bestandsschutzes. Die einjährige Spekulationsfrist gilt dann für diese Papiere weiter und ermöglicht auch bei einem Verkauf ab 2009 noch steuerfreie Kursgewinne. Erwerben Sie zu Ihrem Bestand an Altaktien ab dem 1.1.2009 aber weitere Aktien derselben Gesellschaft hinzu und lagern Sie diese im selben (Sammel-)Depot, greift das sog. First-in-first-out-Prinzip. Soll heißen: Bei einem Verkauf der Papiere ab 2009 gelten die zuerst angeschafften auch als zuerst verkauft. Um Ihren Bestandsschutz für die Altpapiere nicht zu gefährden, dürfte es allgemein empfehlenswert sein, für die ab dem 1.1.2009 neu angeschafften Aktien auch ein neues Depot anzulegen.
Abgeltungssteuer ab 2009 und fremdfinanzierte Kapitalanlagen
Für Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitaleinnahmen wird ab 2009 pauschal nur ein einheitlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 € bei Ledigen bzw. 1.602 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren berücksichtigt. Weil ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ausgeschlossen ist, ist die Fremdfinanzierung von Kapitalanlagen grundsätzlich nicht mehr zu empfehlen.
Abgeltungssteuer ab 2009 und Freistellungsaufträge
Auch wenn die „alten“ Freistellungsaufträge ihre Gültigkeit behalten, sollten Sie die Verteilung des Freistellungsvolumens (auf mehrere Institute) nochmals sorgfältig prüfen. Schließlich sind insbesondere Dividenden ab 2009 nicht mehr zur Hälfte steuerfrei, sondern voll steuerpflichtig und führen deshalb zu einem erhöhten Verbrauch des freigestellten Volumens. Daneben sollten Sie bei der Verteilung bedenken, dass auch Kursgewinne von ab 2009 angeschafften Wertpapieren voll steuerpflichtig sind.
Fundstelle: BGBl I 2008, 2794, 2896, 2955, 3018
-
Ähnliche Steuertipps:
-
Aktuelle Top-Steuertipps:
Einen Kommentar schreiben
Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Steuerliche Änderungen 2009" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.

Kommentare zu Steuerliche Änderungen 2009
Keine Kommentare verfügbar!