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Steuertipp

Übernachtungen im Ausland

Ab 2008 wurde der für Übernachtungen in Deutschland verlangte Einzelnachweis auch auf das Ausland ausgedehnt. Der bisher in Form der Auslandsübernachtungsgelder zulässige Kostenabzug ist jetzt nicht mehr möglich.

Das wurde bereits mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 geregelt. Im Klartext heißt das: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Auslandspauschbeträge für Übernachtungskosten zwar weiterhin steuerfrei erstatten, Sie können sie aber nicht mehr als Werbungskosten ansetzen.

Daraus folgt: Für den Werbungskostenabzug müssen Sie die Kosten für Übernachtungen im Ausland ab 2008 nachweisen (z.B. durch Rechnung).

Achtung: Diese Regelung gilt auch im Bereich des Betriebsausgabenabzugs. Im Ergebnis werden deshalb ab 2008 nur die tatsächlichen Übernachtungskosten als Betriebsausgaben berücksichtigt.

Fundstelle: Lohnsteuer-Richtlinien 2008; OFD Frankfurt a.M., Verfügung v. 3.6.2008, S 2228A - 7 - St 210

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