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Steuertipp

Unfall mit betrieblichem Fahrzeug

Das Finanzamt wendet für Pkws im Betriebsvermögen, die auch privat genutzt werden, zur Versteuerung pauschal die so genannte 1-%-Regelung an. So unglücklich die 1-%-Regel oft sein mag, manchmal hat sie auch ihre Vorteile.

Das zeigt sich an folgendem Beispiel: Sie haben mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw einen Unfall. Das kann jedem mal passieren, aber dieser Unfall ereignete sich auf einer Privatfahrt.

Die Frage, was nun mit den Kosten passiert, lässt sich leicht beantworten: Es handelt sich um abzugsfähige Betriebsausgaben. Mit der Anwendung der Pauschalregelung gilt: mitgefangen, mitgehangen. Mit dem Ansatz von 1 % ist alles abgegolten. Das Finanzamt wird nur noch dann Ärger machen können, wenn Sie alkoholisiert einen Unfall verursachen.

Fundstelle: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG

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