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Steuertipp

Verbesserte Abschreibung beschlossen

Durch die Steuerentlastungen des Konjunkturpakets gelten für Unternehmer ab 2009 verbesserte Abschreibungsbedingungen.

Im Rahmen des „Maßnahmenpakets zur Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ hat der Gesetzgeber Folgendes geändert:

  • Zeitlich befristet wurde für zwei Jahre eine degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von höchstens 25 % zum 1.1.2009 eingeführt.

  • Zusätzlich zur degressiven Abschreibung wurde befristet für zwei Jahre die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen und Sonderabschreibungen für kleinere und mittlere Unternehmen erweitert. Daher wurden die dafür relevanten Betriebs- und Gewinngrenzen auf 335.000 €, 175.000 € und 200.000 € erhöht.

Fundstelle: Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“; BGBl I 2008, 2896

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