Verkauf eines Mietwohngrundstücks
Wollen Sie ein Ihnen gehörendes Mietobjekt veräußern? Dafür kann es durchaus sinnvolle Gründe geben.
Wenn nur noch geringe Abschreibungen für das Objekt möglich sind, dann lohnt sich ein Verkauf an den Ehepartner. Ein Verkauf unter Eheleuten unterliegt zudem nicht der Grunderwerbsteuer. Vorsicht ist hier nur dann geboten, wenn man dem Partner hier nicht vollkommen vertraut und Komplikationen erwartet. Sollte das erstmal der Fall sein, dann hat man meist auch eher andere als gerade steuerliche Probleme zu lösen. Aber dann bieten sich ja auch noch die Kinder als Erwerber an.
Zugegeben: Die Kaufsumme muss irgendwie aufgebracht werden, aber wenn man beispielsweise einen Erlös von 250.000 Euro erzielt (für das Gebäude) und selbst nur noch 1.000 Euro Abschreibung geltend machen konnte, stehen nun 5.000 Euro zu Buche (2 % AfA von 250.000 Euro).
Wenn Sie das Objekt im Übrigen schon mehr als zehn Jahre besitzen, dann ist die Spekulationsfrist abgelaufen.
Fundstelle: § 23 EStG
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