Vermietete Eigentumswohnung
Stichwort Werbungskostenabzug: Wer eine Eigentumswohnung vermietet, kann durch kleine Tricks Steuern sparen.
Dazu zwei Hinweise für Sie: * Wenn Sie an Fremde vermietet haben, können Sie ja öfter mal nach dem Rechten sehen. Mit anderen Worten: Versuchen Sie in der Steuererklärung Fahrtkosten geltend zu machen. * Wenn Sie an Verwandte vermieten, verlangen Sie mindestens 56 % der ortsüblichen Miete, denn dann können Sie die gesamten Kosten absetzen.
Fundstelle: § 9 EStG und § 21 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 EStG
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