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Steuertipp

Vermietete Eigentumswohnung

Stichwort Werbungskostenabzug: Wer eine Eigentumswohnung vermietet, kann durch kleine Tricks Steuern sparen.

Dazu zwei Hinweise für Sie: * Wenn Sie an Fremde vermietet haben, können Sie ja öfter mal nach dem Rechten sehen. Mit anderen Worten: Versuchen Sie in der Steuererklärung Fahrtkosten geltend zu machen. * Wenn Sie an Verwandte vermieten, verlangen Sie mindestens 56 % der ortsüblichen Miete, denn dann können Sie die gesamten Kosten absetzen.

Fundstelle: § 9 EStG und § 21 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 EStG

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