Sofort online die Steuererklärung 2011 eingeben und keinen Cent an das Finanzamt verschenken. Gleich registrieren und sparen!

Sie befinden sich hier:

  1. Startseite
  2. Steuertipps
  3. Vermietung und Verpachtung
  4. Vermietete Wohnung im Zweifamilienhaus
Steuertipp

Vermietete Wohnung im Zweifamilienhaus

In einem teilweise selbstgenutzten und teilweise zur Vermietung genutzten Gebäude sind sämtliche der vermieteten Wohnung konkret zuzuordnenden Reparaturkosten als Werbungskosten sofort abziehbar.

Welche Kosten der vermieteten Wohnung zuzuordnen sind, richtet sich nach der ausgeführten Baumaßnahme. Ausgaben für Reparaturen, die das ganze Haus betreffen, können daher nur anteilig berücksichtigt werden. Maßstab für die Aufteilung ist das Verhältnis der selbstgenutzten Wohn- bzw. Nutzflächen des Gebäudes zu den vermieteten Flächen. Reparaturkosten, die nur die vermietete Wohnung betreffen, sind natürlich in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Dazu gehören die Kosten für Baumaßnahmen in der vermieteten Wohnung, z.B. Modernisierung des Bades, sowie an Teilen, die der Wohnung zuzurechnen sind, wie Fassadenverkleidungen im Bereich der vermieteten Wohnung. Achten Sie für den Werbungskostenabzug also besonders auf die zutreffende Zuordnung der Baukosten.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 EStG; BFH, Urteil v. 25.9.2007 - IX R 43/06; FG Nürnberg, Urteil v. 8.3.2002 - I 277/00

Kommentare zu Vermietete Wohnung im Zweifamilienhaus

Keine Kommentare verfügbar!


Einen Kommentar schreiben

Sie müssen sich einloggen, um einen Kommentar zum KONZ Steuertipp "Vermietete Wohnung im Zweifamilienhaus" abgeben zu können. Sie sind noch nicht für konz-steuertipps.de registriert? Klicken Sie hier.