Weitergabe von Belegen strafbar!
Ist es Ihnen auch schon passiert, dass Freunde oder Bekannte Sie für einen Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug um Rechnungsbelege bitten? Darauf sollten Sie sich besser nicht einlassen!
Abgesehen davon, dass Ihre Freunde oder Bekannte durch die Verwendung fremder Belege Steuerhinterziehung begehen, droht auch Ihnen eine Geldbuße. Sie können sich nicht wie bisher darauf berufen, dass Sie für die Verwendung der Belege durch Dritte nicht zur Verantwortung gezogen werden dürfen. Denn nach einer gesetzlichen Änderung stellt eine bewusste Weitergabe von Belegen eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dadurch Steuervorteile erlangt werden können. Im Extremfall drohen Ihnen bis zu 5.000 EUR Geldbuße. Mit dieser Maßnahme hatte der Gesetzgeber die so genannten Belegverkäufer in Internetauktionshäusern im Blick, deren Anzahl in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen hat. Jetzt wird es wohl kaum noch Rechnungen zu ersteigern geben.
Fundstelle: § 379 Abs. 1 und 4 AO
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