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Steuertipp

Wen betrifft die Reichensteuer?

Als so genannte Reichensteuer wird die Anhebung des Höchststeuersatzes von 42 % auf 45 % für zu versteuernde Einkommen über 250.000 € für Alleinstehende und 500.000 € für Verheiratete bezeichnet.

Dieser Steuersatz gilt seit dem Jahr 2007. Ausgenommen davon sind nur Gewinneinkünfte. Der Höchststeuersatz für Unternehmer, Freiberufler und Land- und Forstwirte bleibt somit bei 42 %. Für deren Gewinneinkünfte wurde ein Entlastungsbetrag eingeführt, der auf äußerst komplizierte Weise berechnet wird.

Fundstelle: § 32a, § 32c EStG

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