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Steuertipp

Werbungskosten bei Kapitalvermögen

Was kostet Kapital? Geld! Wer sein Kapital anlegt und die anfallenden Zinsen versteuern muss, tut gut daran, den Fiskus bis einschließlich 2008 an den Kosten zu beteiligen.

Wenn man sich hier ein wenig Mühe macht, kann man mit seinen Ausgaben den Werbungskostenpauschbetrag von 51 bzw. 102 Euro bei Eheleuten knacken. Hierfür kommen unter anderem in Frage:

  • Bankgebühren, wie Depot-, Transaktions- oder Verwaltungsgebühren, Safemiete,

  • Ausgaben für Börsendienste,

  • Fachliteratur, z. B. Fachbücher aus dem Bereich der Vermögensbildung, Gesetzestexte oder Börsenblätter,

  • Finanzierungskosten, wie Schuldzinsen und Disagio,

  • Reisekosten, z. B. für die Wahrnehmung der Aktionärsrechte beim Besuch der Hauptversammlung,

  • Seminarkosten für Informationsveranstaltungen über ertragbringende Kapitalanlagen.

Achtung: Für Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Kapitaleinnahmen wird mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 pauschal nur ein einheitlicher Sparer-Pauschbetrag von 801 € bei Ledigen bzw. 1.602 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren berücksichtigt. Ein darüber hinausgehender Werbungskostenabzug ist ausgeschlossen.

Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG in Verbindung mit § 9a Nr. 2 und § 20 EStG

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