„Wohn-Riester“ – neue Förderung prüfen
Seit dem 1.1.2008 gilt das „Eigenheimrentengesetz“. Angespartes Geld aus Riester-Verträgen können Sie künftig auch für den Kauf, Bau oder die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie verwenden.
Der Staat bezuschusst entsprechende Vorhaben – wie bei anderen Riesterverträgen auch – durch Zulagen und ggf. einen zusätzlichen Steuerbonus.
Achtung: Das gesetzgeberische Ziel ist zwar aller Ehren wert, allerdings sollten Sie nicht blindlings entsprechende Verträge abschließen. Die vorgesehene nachgelagerte Besteuerung in der sog. Auszahlungsphase könnte sich als Bumerang erweisen. Sie bekommen aus solchen Verträgen nämlich gar keine „Geldrente“ mehr, sondern müssen quasi das mietfreie Wohnen versteuern.
Denn der aus einem Riester-Sparvertrag entnommene Betrag und die geförderten Tilgungsleistungen nebst der dafür gewährten Zulage von Ihrem Vertragsanbieter (z.B. Bank oder Bausparkasse) werden auf einem „Wohnförderkonto“ festgehalten und jährlich mit 2 % fiktiv verzinst. Diese fiktiven Beträge müssen Sie im Alter in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und versteuern!
Sie sollten deshalb sehr genau abwägen, ob sich die Förderung in der Ansparphase für Sie tatsächlich lohnt und sämtliche Konsequenzen genau prüfen. Modellrechnungen haben nämlich schon gezeigt, dass unterm Strich lediglich geringe Zinsvorteile übrig bleiben, nur bei Familien mit mehreren Kindern sieht’s etwas besser aus.
Das Bundesfinanzministerium hat anhand von drei Beispielen sehr anschaulich beschrieben, wie der „Wohn-Riester“ funktioniert.
Das Eigenheimrentengesetz finden Sie hier bei uns.
Fundstelle: Eigenheimrentengesetz, Bundesgesetzblatt 2008, I S. 1509
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