Wohnsitz im Ausland
Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat ist unbeschränkt steuerpflichtig und zwar mit dem „Welteinkommen“. Die Steuerpflicht endet an der Grenze, wenn jemand seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert und seine Einkünfte „mitnimmt“.
Werden jedoch weiterhin Einnahmen aus inländischen Quellen bezogen, was gerade bei den Einkünften aus Kapitalvermögen häufig der Fall ist, dann ist man „beschränkt steuerpflichtig“ mit diesen Einkünften.
Das Besteuerungssystem ist hier ein völlig anderes und in Teilbereichen sehr umfangreich, um nicht zu sagen: kompliziert. Die deutsche Einkommensbesteuerung auf Kapitalerträge wird im Rahmen eines Steuerabzugs vorgenommen, mit dem alles abgegolten ist. Ein Freistellungsverfahren ist – zumindest für solche Fälle – hier nicht vorgesehen. Im Einzelfall ist eine (teilweise) Erstattung der Steuer durch das Bundeszentralamt für Steuern möglich. Unter www.bzst.bund.de erhalten Sie umfangreiche Informationen.
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