Wohnungsvermietung an Angehörige
Sie sind Eigentümer einer vermieteten Immobilie? Wenn Sie Ihre Wohnung an Angehörige vermieten, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie keine zu niedrige Miete vereinbaren.
Bei der Vermietung an Familienangehörige muss die vereinbarte Warmmiete inklusive Nebenkosten mindestens 56 % der ortsüblichen Miete inklusive umlagefähiger Nebenkosten betragen. Wenn Sie unterhalb dieser Grenze liegen, streicht Ihnen das Finanzamt die Werbungskosten entsprechend.
Sind die Kosten für die Wohnung höher als die Mieteinnahmen, dann erhöhen Sie mit einem niedrigen Mietentgelt von genau 56 % Ihren Verlust, der dann mit den anderen positiven Einkünften verrechnet wird.
Hier ein kleines Beispiel: Sie vermieten eine 50-qm-Wohnung an Ihren Bruder. Auf dem freien Markt würde die Wohnung 300 Euro pro Monat, also 3.600 Euro ortsübliche Jahresmiete einschließlich Umlagen kosten. Verlangen Sie nun mindestens 2.016 Euro, könnten Sie trotzdem noch sämtliche Werbungskosten wie „Absetzung für Abnutzung“, Schuldzinsen, Grundsteuer usw. ansetzen. Der Verlust wäre hier um rund 1.600 Euro höher, was zu einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 480 Euro führen würde.
Fundstelle: § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 1 EStG sowie § 21 Abs. 2 EStG
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