Zahnbehandlungskosten
Wenn Ihr Zahnarzt nach einer Zahnbehandlung die Festzuschüsse nicht direkt mit der Krankenkasse abrechnet, sondern Ihnen den Gesamtbetrag in Rechnung gestellt hat, können Sie diese Kosten teilweise als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Der Eigenanteil der Zahnbehandlungskosten gehört als Krankheitskosten zu den außergewöhnlichen Belastungen. Von den in Rechnung gestellten Behandlungskosten ist jedoch die Erstattung der Krankenkasse abzuziehen. Sie können daher dem Finanzamt nicht die Rechnung vorlegen und den ganzen Betrag absetzen, wenn Sie nachträglich eine teilweise Erstattung erhalten haben.
Fundstelle: § 33 EStG
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