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Steuertipp

Zusatzrenten in der Steuererklärung

In den Steuererklärungsvordrucken konnten Zusatzrenten bisher auf Seite 1 der Anlage R eingetragen werden. In Zeile 14 ist diese Eintragung ab dem Jahr 2007 nicht mehr vorgesehen. Jetzt ist dafür die Rückseite der Anlage R vorgesehen (Zeilen 38 und 39).

Durch eine gesetzliche Änderung werden die Zusatzrenten ehemaliger Beschäftigter im öffentlichen Dienst (VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - oder kommunale Zusatzversorgungskassen) auf der Rückseite der Anlage R eingetragen (Zeilen 38 und 39). Neu ist auch, dass die Zusatzversorgungskasse eine Leistungsmitteilung erstellt, die unter der Nr. 4 neben dem Betrag der Zusatzrente auch den Beginn dieser Rente ausweist. Sind Sie sich bei den Eintragungen nicht sicher, reichen Sie dem Finanzamt einfach eine Fotokopie dieser Leistungsmitteilung ein. Erstellen Sie Ihre Steuererklärung mit einer Steuersoftware, haben Sie es einfacher. Durch das Interview wird Ihre Zusatzrente richtig zugeordnet.

Fundstelle: § 22 Nr. 5 EStG, BMF-Schreiben v. 11.7.2007, BStBl 2007 Teil I S. 537

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